Ein ambulanter Pflegedienst und ein ambulanter Hospizdienst begleiten Menschen in schwierigen Lebenssituationen – ihre Aufgaben sind jedoch unterschiedlich.
Der ambulante Pflegedienst
Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten für die pflegerische Versorgung. Ambulante Pflegedienste erbringen professionelle Pflegeleistungen, die über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Ernährung
- Hilfe bei der Mobilität und im Alltag
- Medizinische Versorgung, beispielsweise die Gabe von Medikamenten, Wundversorgung oder Infusionen
- Haushaltswirtschaftliche Unterstützung und weitere ergänzende Leistungen
Ziel ist es, die pflegerische und medizinische Versorgung zu Hause sicherzustellen.
Der ambulante Hospizdienst
Wir leisten keine Pflege. Unsere Aufgabe ist es, Menschen mit einer schweren oder lebensverkürzenden Erkrankung sowie ihre Angehörigen menschlich, psychosozial und beratend zu begleiten.
Unsere hauptamtliche Koordinatorin steht den Betroffenen und ihren Familien als Ansprechpartnerin zur Seite. Unterstützt wird sie von qualifizierten ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleitern, die ihre Zeit und ihr Engagement unentgeltlich schenken. Sie unterliegen der Schweigepflicht und begleiten unabhängig von Herkunft, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit.
Wir schenken Zeit zum Zuhören, für Gespräche und für das, was gerade gebraucht wird. Wir unterstützen Familien in belastenden Situationen, vermitteln Hilfen und beraten zu sozialen, psychosozialen und palliativpflegerischen Fragen.
Darüber hinaus informieren wir zu Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Unsere Begleitung ist für Betroffene und Angehörige kostenfrei.